Orientierung in den ersten Stunden

Ettenheimer Bestattungsinstitut Selina Siefer

Was tun im Trauerfall?

Nehmen Sie sich Zeit

Nachdem ein Angehöriger verstorben ist, müssen Sie zunächst nichts tun.

Es gibt keinen Zeitdruck.

Nehmen Sie sich einen Moment der Stille. Atmen Sie tief durch. Lassen Sie zu, was gerade da ist. Sie dürfen einfach bei Ihrem lieben Verstorbenen sein. Weinen, die Hand halten, Abschied nehmen. Nehmen Sie sich genau die Zeit, die Sie brauchen, um zu begreifen, was geschehen ist, und langsam loszulassen.


Manchen Menschen hilft es, kurz an die frische Luft zu gehen, ein paar Schritte zu laufen oder den Gefühlen freien Raum zu geben. Vertrauen Sie Ihrem Herzen und tun Sie das, was Ihnen in diesem Moment guttut.

Alles Weitere darf warten.

Die nächsten Schritte – ruhig und verständlich erklärt

1. Arzt verständigen

Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, verständigen Sie bitte zunächst einen Arzt.

In der Regel können Sie sich an Ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte erforderlich ist.

Ist der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim eingetreten, wird dies automatisch durch die jeweilige Einrichtung organisiert. Sie müssen sich in diesem Fall um nichts kümmern.

Grundsätzlich dürfen Sie den Verstorbenen noch bis zu 36 Stunden zu Hause behalten. Ob und wie lange Sie diese Zeit nutzen möchten, ist allein Ihre Entscheidung.

2. Bestattungsinstitut kontaktieren

Gerne stehen wir Ihnen als Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens zur Seite.

Sie erreichen uns jederzeit unter 0151 / 65005609.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, erklären Ihnen alles Schritt für Schritt und besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam – ruhig, transparent und in Ihrem Tempo.

Es gibt jetzt keine Eile.


Wichtige Unterlagen im Trauerfall

Für die behördlichen Formalitäten werden – je nach Familienstand – folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Bei ledigen Verstorbenen:
    Geburtsurkunde
  • Bei verheirateten Verstorbenen:
    Heiratsurkunde
  • Bei geschiedenen Verstorbenen:
    Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei verwitweten Verstorbenen:
    Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Sollten einzelne Unterlagen nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne bei der Beschaffung.


Für das Trauergespräch – hilfreich vorzubereiten

Für das persönliche Trauergespräch können Sie, sofern vorhanden, folgende Dinge bereitlegen. Dies ist kein Muss – wir gehen alles in Ruhe gemeinsam durch:

  • Kleidung, die der Verstorbene gerne getragen hat, falls eine Einkleidung gewünscht ist
    (wenn keine Kleidung vorhanden ist, finden wir gemeinsam eine stimmige Lösung)
  • Ein Foto des Verstorbenen für Sterbebilder und ggf. die Traueranzeige in der Zeitung
  • Die Krankenkassenkarte
  • Die Rentenversicherungsnummer
  • gerne auch weitere Versicherungen zur Abmeldung


Ein Anruf genügt.


Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und sind für Sie da.

📞 0151 / 65005609